Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen festgelegte Kriterien erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.